Wer zahlt die Kur? Und warum das wichtig ist!
Wenn Sie auf Kur, GVA oder Reha gehen möchten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag ausfüllen. Sofern er bewilligt wird, trägt die Sozialversicherung die Kosten, bis auf eine Zuzahlung in Form eines kleinen täglichen Selbstbehalts.
Welche Kosten übernimmt die ÖGK?
Die Mehrheit der Versicherten, die noch im Berufsleben stehen, sind bei Österreichischen Gesundheitskasse ÖGK versichert, der Nachfolge-Organisation der Gebietskrankenkassen. Doch die ÖGK übernimmt nur selten die Kosten für eine Kur. Meistens nur dann, wenn keine andere Stelle dafür zuständig, also zum Beispiel für mitversicherte Angehörige, etwa Kinder oder etwa für Asylwerber. Einen Erholungsaufenthalt bekommen nur diejenigen Versicherten genehmigt, für die die ÖGK direkt zuständig ist. Wenn Sie trotzdem einen Erholungsaufenthalt benötigen bzw. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt der. Meinung ist, dass dies die beste Option für Sie ist, können sie bei der Pensionsversicherung um eine Abtretung ansuchen.
Welche Kosten übernimmt die Pensionsversicherung?
Die Pensionsversicherungsanstalt ist hauptsächlich für GVA und Reha zuständig, für alle ASVG-Versicherten, also die Masse der arbeitenden Bevölkerung und der Pensionisten. Das ist verwirrend, weil Sie ein Haus aussuchen müssen, das einen Vertrag mit der Pensionsversicherung hat und nicht mit der ÖGK. Für alle anderen gesundheitlichen Angelegenheiten ist ja die ÖGK zuständig, nur halt für Reha und Kur nicht.
Der Grund dafür liegt im ASVG, also im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, dass die Zuständigkeiten für Kur, GVA und Reha festlegt.
Übrigens: Eine Kur für Stütz- und Bewegungsapparat im traditionellen Sinne übernimmt die Pensionsversicherung nicht mehr. An ihrer statt werden die Kosten für eine Gesundheitsvorsorge Aktiv GVA übernommen.
Welche Kosten übernimmt die AUVA?
Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt AUVA ist zuständig für alle Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle. In den vier Reha-Zentren der AUVA werden überwiegend schwere, akute Rehabilitationen durchgeführt – also etwa Querschnitte – auch wenn sie keine Arbeitsunfälle sind. Das liegt daran, dass die AUVA in diesem Bereich die größte Kompetenz hat und auch als einzige über Know-How und Ausrüstung verfügt und solche Fälle für private Reha-Zentren zu teuer wären – ein Reha-Zentrum bekommt pro Patientin bzw. Patient einen bestimmten Tagsatz. Die Rehabilitation eines Querschnitt-Patienten kostet ein Vielfaches davon.
In ein AUVA-Reha-Zentrum werden sie meist zugewiesen. Oftmals waren Sie davor schon Patientin bzw. Patient in einem AUVA-Unfallkrankenhaus, etwa Meidling, Linz, Graz oder Salzburg.
Welche Kosten übernehmen BVAEB, SVA und KFA?
Die Sozialversicherung der Selbständigen, der Beamten und die landeseigenen bzw. gemeindeeigenen Krankenfürsorgeanstalten übernehmen die Kosten für ihre Versicherten. Diese Versicherungsträger übernehmen auch noch die Kosten für eine Kur. Allerdings geht auch hier der Trend weg von der traditionellen Kur und hin zur Gesundheitsfürsorge, um die Versicherten länger aktiv im Arbeitsleben zu halten bzw. vor einer Langzeit-Pflege zu bewahren.
Was für Sie wichtig ist!
Wenn sie ein Heilverfahren beantragen möchten, ist es wichtig, das richtige Haus auszuwählen. Nicht jedes Kur- oder Reha-Zentren hat mit jedem dieser Sozialversicherungsträger einen Vertrag. In unserem Häuser-Verzeichnis können Sie entsprechende Filter setzen. Wenn Sie also angestellt sind und ASVG-versichert, machen Sie einen Haken bei Pensionsversicherung, da die ÖGK nicht für Sie zuständig ist.
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