Kur und Reha: Ihr Wegweiser zur Zuzahlung 2024
Eine Kur bzw. Reha in Österreich wird von der Sozialversicherung – meist von der Pensionversicherung – bezahlt. Nun, überwiegend, denn eine kleine Zuzahlung müssen Sie selbst leisten, den Selbstbehalt. Dieser Artikel klärt die wichtigsten Fragen rund um die Kostenbeteiligung bei Kuraufenthalten.
Grundlegendes zur Zuzahlung
Die Zuzahlung bei einer Kur ist der Eigenanteil, den Versicherte selbst tragen müssen. Dieser Eigenanteil ist gesetzlich geregelt und wird pro Tag des Kuraufenthalts berechnet und richtet sich nach der Höhe Ihres Brutto-Gehalts.
Hier sind die aktuellen Zuzahlungen für das Jahr 2024:
Ihr Bruttogehalt liegt | Zuzahlung pro Tag |
zwischen 1.217,96 € und 1.99,34 € | 9,70 € |
zwischen 1.799,34 € und 2.380,73€ | 16.62€ |
höher als 2.380,73 € | 23,56€ |
Befreiung von der Zuzahlung
Nicht jede bzw. jeder muss eine Zuzahlung leisten. Wenn Sie weniger als 1.217,96 Euro verdienen, werden sie befreit, der Selbstbehalt entfällt.
Reisekosten zur Kur bzw. Reha
Wenn Sie zu einer stationären Kur bzw. Reha anreisen, übernimmt die Sozialversicherung auch einen Teil Ihrer bzw. die gesamten Reisekosten. Die Grenze hierfür liegt bei 1.999,80 Euro, also 2.000 Euro Bruttogehalt. Wenn Sie weniger verdienen, zahlt Ihnen die Sozialversicherung die gesamten Reisekosten, allerdings nur im günstigsten Verkehrsmittel, also Zug oder Bus, zweite Klasse.
Verdienen Sie mehr als 2.000 Euro, zahlen Sie ebenfalls eine Zuzahlung, nämlich eine Pauschale pro An- bzw. Abreise von jeweils 33,24 Euro, ebenfalls für das günstige Verkehrsmittel.
Wenn Sie – wie die meisten Kurgäste – mit dem Privatauto anreisen, übernimmt die Sozialversicherung keine Kosten.
Übernimmt die Sozialversicherung die Kosten für die Begleitperson?
Wenn für Sie eine Begleitperson bewilligt wurde, übernimmt die Sozialversicherung auch hierfür die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe, jedoch ohne medizinische Behandlungen für die Begleitperson. Allerdings empfiehlt es sich hier vorab Rücksprache mit dem Sozialversicherungsträger zu halten, der für Sie zuständig ist. In den meisten Fällen ist das die Pensionsversicherung und nicht die ÖGK. Das Thema Zuzahlung klären Sie am besten auch gleich ab.
Fazit
Die Zuzahlung bzw. der Selbstbehalt wird in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen angepasst. Wir geben uns zwar Mühe, unsere Seite aktuell zu halten, können aber die Richtigkeit der Zahlen nicht immer garantieren. Informieren Sie sich am besten frühzeitig bei Ihrer zuständigen Sozialversicherung über die aktuellen Bestimmungen.
Foto: pexels.com