Erholungsaufenthalt: die unbekannte Option
Ein Erholungsaufenthalt ist so etwas wie die „kleine Schwester“ zu Kur/GVA oder Reha und damit deren logische Ergänzung. Allerdings steht diese Therapieform noch etwas in Schatten der anderen drei. Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) bietet Erholungsaufenthalte in vier ihrer eigenen Gesundheitszentren in Oberösterreich und Salzburg an.
Der Name trügt: Ein Erholungsaufenthalt ist kein Urlaub auf Krankenschein. Wie bei den anderen Therapieformen geht es auch hier darum, den Gesundheitszustand wieder herzustellen um Menschen länger in Arbeit zu halten bzw. vor Pflegezuständen zu bewahren. Auch bei dieser Therapieform stehen körperliche Bewegung, Physiotherapie und mentale Stärkung im Vordergrund.
Indikationen für einen Erholungsaufenthalt
Die Zielgruppe für Erholungsaufenthalte sind Patientinnen und Patienten, die sich von schweren Erkrankungen jeder Art – sowohl internistisch als auch orthopädisch – erholen müssen. Zudem empfiehlt sich ein Erholungsaufenthalt bei Erschöpfungszuständen.
Der Erholungsaufenthalt ist dabei ein Heilverfahren mit sehr individuellen Komponenten Das heißt: Die Therapie kann unabhängiger von den Therapievorgaben, etwa dem Anforderungskatalog für eine Reha, ablaufen. Patientinnen und Patienten, für die etwa eine Reha noch zu anstrengend ist, können in einem Erholungsaufenthalt gut und individuell betreut werden.
Ein gutes Beispiel dafür sind onkologische Erkrankungen. In den ÖGK-Gesundheitszentren in Oberösterreich und in Salzburg werden viele Menschen in der onkologischen Nachbetreuung nach erfolgter Primärtherapie betreut – also etwa nach den Zyklen der Chemotherapie. Während eines Erholungsaufenthalts werden vielfältige Elemente, die für den Genesungsverlauf von entscheidender Bedeutung sind, bewusst eingesetzt. Das sind neben der Bewegungstherapie und den physikalischen Anwendungen eine individuelle psychologische und diätologische Betreuung. Unterstützend wirkt oft auch der Ortswechsel mit einer gut geplanten Tagesstruktur.
Allerdings gilt: Wie auch bei der Kur und der Reha müssen die Patientinnen und Patienten stabil und selbstversorgend bei ihren täglichen Aktivitäten sein.
Genehmigung für einen Erholungsaufenthalt
Die Kosten für einen Erholungsaufenthalt trägt wie bei Kur/GVA und Reha die Sozialversicherung. Allerdings müssen Sie dafür in den Zuständigkeitsbereich der ÖGK fallen und nicht nur ÖGK-versichert sein. Die Zuständigkeiten sind im Sozialversicherungssystem kompliziert. Hier haben wir zusammengefasst, wer welche Kosten übernimmt.
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