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So kommen Sie zu Ihrer Kur, GVA oder Reha! 5 Schritte!

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die positiven Effekte einer Kur, einer Gesundheitsvorsorge Aktiv oder einer Rehabilitation in Anspruch nehmen zu können. Welche Form für Sie die am besten geeignet ist, hängt von Ihrem Gesundheitszustand ab.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die positiven Effekte einer Kur, einer Gesundheitsvorsorge Aktiv oder einer Rehabilitation in Anspruch nehmen zu können. Welche Form für Sie die am besten geeignete ist, hängt vom Gesundheitszustand und von den gewünschten Ergebnissen ab.

Die überwiegende Mehrzahl der Gesundheitsmaßnahmen wird über einen Sozialversicherungsträger beantragt. Ein Recht darauf, einen Antrag zu stellen haben alle Menschen in Österreich, die sozialversichert sind. Hier ist ein vorgegebenes Procedere einzuhalten.

1. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt über die Möglichkeit einer Kur

Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihnen eine Kur, eine Gesundheitsvorsorge Aktiv oder eine Rehabilitation helfen würde, ihre Gesundheit zu unterstützen oder wiederherzustellen, sprechen Sie mit ihrem Hausarzt oder Facharzt.

Nach einem schweren Unfall oder anderen Akuterkrankungen kann der Antrag auch direkt im Spital ausgefüllt werden.

2. Kur- oder Reha-Antrag ausfüllen

Gemeinsam mit dem Arzt füllen Sie das Antragsformular aus, das direkt bei ihm aufliegt oder auch online beim Sozialversicherungsträger heruntergeladen werden kann. Wichtig dabei ist, dass der medizinische Teil möglichst exakt ausgefüllt ist, das macht im Normalfall Ihre Ärztin oder Ihr Arzt. Nur mit einer einwandfreien, medizinischen Diagnose kann der ideale Ort für ihren Aufenthalt während der Kur, der Gesundheitsvorsorge Aktiv oder der Rehabilitation gefunden werden. Wichtige Informationen für die Sozialversicherungsträger (z.B.: ob es sich um einen Arbeitsunfall/eine Berufskrankheit handelt oder ob er der Antrag dringlich zu behandeln ist), sollten ebenfalls auf dem Formular vermerkt werden.

Eine Wunscheinrichtung kann übrigens auf dem Formular angegeben werden. Ob dieses auch tatsächlich für Sie in Frage kommt und auch ausgewählt wird, wird vom Sozialversicherungsträger festgelegt und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Krankheitsbild oder der Auslastung. Neben den medizinischen Informationen müssen auch persönliche Informationen ausgefüllt werden.

3. Antragsformular an Sozialversicherung übermitteln

Wenn dies erledigt ist, kann das Antragsformular an den Sozialversicherungsträger übermittelt werden. Dies kann per Post, per Fax oder persönlich erfolgen. Das Formular muss nicht bei dem für Sie zuständigen Sozialversicherungsträger abgeben werden. Es wird intern an die richtige Stelle weitergeleitet.

4. Ihr Kur- oder Reha-Antrag wird geprüft

Die Mitarbeiter der Sozialversicherungsträger prüfen daraufhin den Antrag und bewilligen ihn oder lehnen ihn ab. Das Ergebnis der Prüfung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. Warten sie diese Bewilligung unbedingt ab. Ohne das Verständigungsschreiben werden keinerlei Kosten übernommen. Gleichzeitig bekommt auch die Einrichtung eine Verständigung. Diese setzt sich mit Ihnen in Verbindung und informiert über die wichtigsten Details. Der definitive Antrittstermin ist mit der jeweiligen Einrichtung abzustimmen.

5. Beginnen Sie Ihre Therapie!

Wenn all dies erledigt ist, können Sie bald ihre weiteren Schritte zur verbesserten Gesundheit im Rahmen einer Kur/einer GVA oder einer Rehabilitation machen.

 

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